
(Bild mit KI OpenAI DALL E 3 erstellt)
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Die „Digitale Schule der Zukunft“ verfolgt das Ziel, Schule und Unterricht so weiterzuentwickeln, dass die Schülerinnen und Schüler auf die digitale Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Die technische Grundlage dafür bildet die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten.
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Folgend finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen, die bzgl. Problemen mit den iPads bzw. beim Erwerb derer entstehen:
FAQ iPads: Handhabung
Sollte eine AppleID angelegt werden?
Beim Umgang mit dem iPad werden Sie bzw. Ihr Kind sicherlich immer wieder dazu aufgefordert, eine AppleID anzugeben bzw. eine solche anzulegen.
Für alle schulischen Zwecke ist eine solche AppleID nicht notwendig! Alle notwendigen Apps werden unseren Schülerinnen und Schülern über unser MDM zur Verfügung gestellt, darunter auch einige Bildungs- und Lernapps, die ohne diese Einbindung etwas Kosten würden, z. B. Goodnotes.
Da es sich bei dem iPad um zwar geförderte, aber dennoch selbstfinanzierte Geräte handelt und diese somit Privatbesitz sind, kann es selbstverständlich für private Zwecke genutzt werden. Demnach kann also auch eine AppleID eingerichtet werden. Diese ist etwa notwendig, um zusätzliche Apps installieren zu können.
Muss ich selbst Apps, evtl. sogar mit Kosten verbunden, für die Schule installieren?
Nein. Alle für die Schule notwendigen Apps werden Ihrem Kind kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Es gibt Probleme mit bestimmen Apps - was tun?
Wenn schulische Apps nicht so funktionieren, wie sie sollten, liegt das in zahlreichen Fällen an fehlenden Updates. Bitte prüfen Sie also zuerst, ob das Gerät auf dem neuesten Stand ist (Einstellungen - Allgemein - Softwareupdate). Oft kann es zudem tatsächlich hilfreich sein, das iPad schlicht ein- und wieder auszuschalten.
Sollte das Problem nach diesen einfach Maßnahmen nach wie vor bestehen, können Sie sich per Schulmanager oder per E-Mail an Herrn Lüers (jlueers@rs-bruckmuehl.de) oder Herrn Möckl (smoeckl@rs-bruckmuehl.de) wenden. Herr Möckl bietet zudem eine iPad-Sprechstunde an. Ohne vorherige Anmeldung können Schülerinnen und Schüler mittwochs in der zweiten Pause mit ihrem Gerät in B211 (gegenüber des Kunstsaals) kommen, um Probleme mit dem iPad zu klären.
Bitte beachten Sie, dass sich die Schule natürlich nur Probleme mit Apps, die auch durch die Schule zur Verfügung gestellt werden, befassen kann.
Habe ich Möglichkeiten, Zugriff auf das Gerät meines Kindes zu haben bzw. dieses einzuschränken?
Ja. Ihnen stehen alle Möglichkeiten zur Verfügung, die Apple selbst bereitstellt. Informationen finden Sie per Onlinesuche schnell und zahlreiche. Eine gute Übersicht bietet Apple beispielsweise hier:
Zudem stellt Ihnen die Schule Jamf Parent zur Verfügung. Mit dieser App können Sie ebenfalls das Gerät Ihres Kindes einschränken. Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zur Handhabung:
Beachten Sie hierbei, dass Ihr Zugang für Jamf Parent auch über die Schule generiert werden kann. Dafür gibt es, nachdem eine neue Jahrgangsstufe die Geräte erhalten hat, Informationen über den Schulmanager.
Wie kann ich Daten sichern, falls eine Wiederherstellung notwendig ist?
Die Realschule Bruckmühl arbeitet unter anderem viel mit Goodnotes. Vor allem diese essentielle Daten, aber ggf. auch weitere, sollten gesichert sein, falls sie auf einem iPad verloren gehen.
Dafür stellt die Schule allen Schülerinnen und Schülern eine Cloud zur Verfügung. Diese kann über die Onedrive-App gemanagt werden. Die Anmeldedaten entsprechen dabei den Anmeldedaten für das Office 365 Paket bzw. für Teams.
Vor allem bei Goodnotes sollte unbedingt eine automatisches Backup aktiviert sein! (Startbildschirm - Einstellungen, also Rädchen rechtsoben - Cloud & Backup - Automatisches Backup auf "Aktiviert" - Cloud-Speicher auf "OneDrive" - entsprechend der Vorgaben anmelden) Dieses Backup wird in den iPad-Einführungsstunden auch aktiviert. Dennoch sollte immer wieder geprüft werden, ob die Einstellungen tatsächlich passen.
Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlässt?
Wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule nach Erhalt der Förderung verlässt, behält sie bzw. er das Gerät, ohne, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Zudem wird zum Ende des Schuljahres das MDM vom Gerät der Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen genommen. Es stehen dann also auch nicht mehr die durch die Schule bereitgestellten Apps zur Verfügung. Zu beachten: Damit das MDM auch tatsächlich vollständig entfernt und keinerlei Fernwarte mehr möglich ist, muss das Gerät vollständig zurückgesetzt werden.
Auch wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler die Schule vorzeitig verlässt, wird das MDM mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung entfernt. Es kann hierbei durchaus vorkommen, dass das im Einzelfall vergessen wird. Informieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Möckl (smoeckl@rs-bruckmuehl.de).
FAQ iPads: Geräteerwerb
Welche Ausstattung wird benötigt?
• iPad (ab Generation 9) mit mind. 64 GB Speicher und mind. 10,2“ Displaygröße
• passender Eingabestift (Empfehlung: Apple Pencil oder Hommie Stylus Pen)
• Schutzhülle mit oder ohne Tastatur (Empfehlung: inateck Tastatur Hülle für 10,2“ iPad, Tucano Tasto 10,2“ oder Logitech Rugged Combo 3)
Die Erfahrungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine Tastatur anfangs seltener benötigt wird, in den höheren Jahrgangsstufen aber durchaus wichtiger wird.
Wir empfehlen darüber hinaus:
• Geräteversicherung (Beschädigung / Diebstahl)
Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich für die Schule nicht benötigt.
Wo kann ich das Gerät kaufen?
In der Schule darf nur mit iPads gearbeitet werden, die in die schulische Geräteverwaltung eingebunden sind. Damit ihr iPad in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden kann, muss es für das sog. „Device Enrollment Program“ von Apple registriert sein. Geräte aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht; Sie können es allerdings nachträglich registrieren. Wir empfehlen, das Gerät über unseren EDV-Partner ACS in zu bestellen, damit die Einbindung in die Geräteverwaltung für Sie möglichst einfach und kostenfrei möglich ist.
Gegen Ende des Bestellvorgangs können Sie die Realschule Bruckmühl als die Schule Ihres Kindes angeben, womit das Gerät dann passend eingebunden wird.
In jedem Schuljahr gibt es nach dem iPad-Informationsabend, der ca. Mitte November stattfindet, ein etwa einmonatiges Zeitfenster, in dem wir als Realschule einen eigenen Online-Shop haben, der den Bestellvorgang noch weiter erleichtert. Informationen dazu erhalten Sie am besagten Informationsabend sowie per Elternbrief.
Das Gerät meines Kindes ist nicht in das MDM eingebunden - was muss getan werden?
Falls das Gerät Ihres Kindes nicht in unser MDM (Mobile Device Management) eingebunden ist, muss dies über unseren EDV-Partner ACS stattfinden. Dafür muss das Gerät entweder an ACS geschickt oder ein Termin vor Ort (Ottobrunn) ausgemacht werden. Wichtig: Bei der Einbindung wird das Gerät während des Vorgangs vollständig zurückgesetzt.
Anfragen diesbezüglich können Sie auf der Homepage stellen (Informationen - Verwaltung und Lizenzen für Bestandschulen - DEP nachträgliche Registrierung):
https://tabletklasse.de/verwaltung-und-lizenzen-fuer-bestandsschulen/
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall die Kosten für die Registrierung selbst zahlen müssen.
Wie wird die 350 Euro Förderung beantragt?
Eine Förderung erfolgt für Neu- oder Refurbished-Geräte mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße von gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Förderungsbetrag, ist die Zuwendung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt. Nach Versand der Geräte an die Schule oder nach Hause (7,90 € Versandkosten), erhalten Sie eine Rechnung. Die Schule benötigt dann von Ihnen möglichst schnell den Förderantrag (muss online gestellt werden) mit einer Rechnungskopie inklusive Zahlungsnachweis.
Ablauf der Antragsstellung
- Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen und Ihre Belege hochladen.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Geben Sie den Antrag in digitaler Form [bitte per Email an das Sekretariat sekretariat@rs-bruckmuehl.de] ab.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Gibt es weitere Möglichkeiten der Förderung?
In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten (z.B. Auslage des Förderbetrags) oder Leihgeräte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld). Bitte wenden Sie sich ggf. an Frau Ranner (aranner@rs-bruckmuehl.de).
Müssen die Erziehungsberechtigten ein mobiles Endgerät erwerben?
Nein. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfolgt im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ das Ziel, dass ganze Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts ist gleichwohl ein Angebot. Ob die Erziehungsberechtigten davon Gebrauch machen, steht ihnen frei.
Nehmen Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler das Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit in einzelnen Unterrichtssequenzen, also keine dauerhafte Leihgabe, mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule.
Was passiert, wenn ein Gerät verloren geht oder beschädigt wird?
Da es sich bei den in der „Digitalen Schule der Zukunft“ beschafften Geräten um Privatgeräte handelt, wird von Seiten der Schule, des Schulaufwandsträgers oder des Staatsministeriums keine Haftung bei Verlust oder Zerstörung des Geräts übernommen. Dies gilt auch, wenn der Verlust bzw. die Beschädigung des Geräts auf dem Schulweg bzw. in der Schule stattfindet.
In diesen Fällen kann jedoch einmalig eine erneute Förderung beantragt werden, sofern die Beschaffung des zweiten Geräts spätestens für die 9. Jahrgangsstufe erfolgt.