Gewährung eines Zuschusses zu Klassenfahrten
Richtlinien des Elternbeirats der RS Bruckmühl für Zuschüsse zu Klassenfahrten
- Dem Elternbeirat liegt sehr daran, dass alle Schüler/innen der RS Bruckmühl an gemeinsamen Klassenfahrten teilnehmen. Eltern die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können hierfür einen Zuschuss beim Elternbeirat beantragen.
- In der Regel gewährt der Elternbeirat einen Zuschuss von 2/3 der Kosten, maximal beträgt der Zuschuss aber 100 € pro Fahrt und Schüler/in. In Einzelfällen behält sich der Elternbeirat die Bewilligung eines höheren Zuschusses vor.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss des Elternbeirats, dieser ergibt sich auch nicht dadurch, dass in der Vergangenheit bzw. Geschwisterkindern ein Zuschuss gewährt wird oder wurde. Die Bewilligung eines Zuschusses ist ausschließlich bestimmt von den finanziellen Möglichkeiten des Elternbeirats sowie der konkreten Beurteilung des einzelnen Falls durch das Gremium.
- Die Mitglieder des Elternbeirats sind über Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Zuschüssen – auch über ihre Amtszeit hinaus - zum Schweigen verpflichtet.
- Die Anträge auf Zuschüsse sind so rechtzeitig – 14 Tage vor Ablauf der Anmeldefrist - zu stellen, dass der Elternbeirat die Gelegenheit hat, im Regelverfahren über den Antrag zu entscheiden. Im Zweifelsfall, oder bei zu später Antragstellung, sind bei Fälligkeit die gesamten Kosten für eine Fahrt als Vorleistung an die Schule zu überweisen. Zu viel bezahlte Beiträge, auch bei nachträglicher Bewilligung durch den Elternbeirat, werden durch die Schule zurückerstattet.
- Zuschüsse zu Klassenfahrten werden ausschließlich unbar geleistet und auf ein entsprechendes Konto der Realschule Bruckmühl überwiesen.
Der Elternbeirat der Realschule Bruckmühl
Hie gelangen Sie zum Antragsformular.